
3. Platz Neue Bundesländer
15. Platz in Deutschland
(lt. Marathon4you.de)
Streckeninfos
Marathon
Avacon Halbmarathon
Elektro Schubert 10km RUN
Humanas Mini-Marathon
AOK-Kinderlauf
Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen des Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.
Zur Erleichterung der Lesbarkeit sind unter der Bezeichnung „Teilnehmer“ sowohl weibliche als auch männliche Teilnehmer erfasst. Mit der verbindlichen Anmeldung erkennt der Teilnehmer neben den Bedingungen der einzelnen Ausschreibungen die nachfolgenden Teilnahmebedingungen für alle Wettbewerbe des Veranstalters uneingeschränkt an:
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Veranstalter des Tangermünder Elbdeichmarathon und seiner Wettbewerbe ist der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. mit der Geschäftsanschrift/Postanschrift:
Tangermünder Elbdeichmarathon e.V.
Gewerbepark 10
39590 Tangermünde
(2) Der Marathon und seine Wettbewerbe, insbesondere Halbmarathon und 10km-Lauf werden nach den Internationalen Wettkampfbestimmungen (IWB) des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV) e. V. (www.leichtathletik.de) und der International Association of Athletics Federations (IAAF) unter Aufsicht des Leichtathletik-Verbandes Sachsen-Anhalt (LVSA) e. V. veranstaltet.
(3) Diese Teilnahmebedingungen sind gelegentlich inhaltlichen Anpassungen unterworfen. Für den zwischen Veranstalter und Teilnehmer abgeschlossenen Organisationsvertrag gelten die jeweils am Veranstaltungstag gültigen Bedingungen, auch soweit Anpassungen im berechtigten Interesse der Beteiligten erst nach Anmeldung erfolgen und die Änderungen bekannt gegeben wurden.
§ 2 Teilnahmevoraussetzungen - Sicherheitsmaßnahmen
(1) Nach verbindlicher Anmeldung ist jeder teilnahmeberechtigt, der im Kalenderjahr des Starts das 11. (10km-Lauf), 16. (Halbmarathon) bzw. 18. Lebensjahr (Marathon) vollendet. Beim Kinderlauf und dem Mini-Marathon ergeben sich die Altersbegrenzungen aus der Ausschreibung.
(2) Sportgeräte, die der vorstehenden Beschreibung nicht entsprechen oder in irgendeiner Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig.
(3) Babyjogger sind bei keinem Wettbewerb zugelassen.
(4) Alle zur Absolvierung der Wettkämpfe erforderlichen organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung verbindlich bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals (Streckenposten und Zielpersonal) ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer oder Besucher gefährden könnten, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Ein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr besteht in diesen Fällen nicht.
(5) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung, die Gesundheitshinweise des Veranstalters zur Kenntnis genommen zu haben, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme eigenverantwortlich, ggf. unter Hinzuziehung eines Arztes, geprüft zu haben und die gesundheitlichen Risiken aus seiner Teilnahme zu übernehmen.
§ 3 Anmeldung - Teilnehmerbeitrag - Rückerstattung
(1) Eine Anmeldung ist bis zum ausgeschriebenen Meldeschluss möglich, sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde. Nachmeldungen sind nur auf der Marathonmesse gemäß der einzelnen Ausschreibungsbedingungen möglich.
(2) Der Veranstalter behält sich vor, zu jeder Zeit ein Teilnehmerlimit festzusetzen. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Soweit bei Limitsetzung mehr Anmeldungen als Startplätze vorliegen, entscheidet das Datum des Zahlungseingangs.
(3) Die verbindlichen Anmeldungen erfolgen nach der Meldung beim Veranstalter online über die Anmeldefunktion der Internetseite (www.elbdeichmarathon.de) oder im Ausnahmefall schriftlich auf dem bereitgestellten Anmeldeformular (Zusendung per Post, Fax, E-Mail) und dem Eingang von Startgeld.
(4) Die ergänzende Möglichkeit der Vor-Ort-Anmeldung besteht entsprechend den einzelnen Ausschreibungsunterlagen – sofern das Teilnehmerlimit noch nicht erreicht wurde.
(5) Sammelanmeldungen beim Marathon, Halbmarathon, 10km-Lauf erfolgen über ein entsprechendes Formular. Der Anmelder der Sammelanmeldung erklärt ausdrücklich, dass die Teilnahmebedingungen allen von ihm angemeldeten Teilnehmern bekannt sind und sie diese uneingeschränkt anerkennen.
(6) Mit der Anmeldung sind – unabhängig von einer tatsächlichen Teilnahme – das Startgeld zur Zahlung fällig. Die Höhe des Startgeldes ist zeitlich gestaffelt und ergibt sich aus der Ausschreibung. Maßgeblich für die Berechnung des Startgeldes ist der Tag der Online-Anmeldung bzw. der Tag des Eingangs der postalischen Anmeldung beim Veranstalter.
(7) Die Anmeldung ist erst dann verbindlich, wenn der gesamte Organisationsbeitrag (Startgeld) beim Veranstalter eingegangen ist. Sollte bis zum Meldeschluss oder nach einmaliger Mahnung der Organisationsbeitrag nicht beim Veranstalter eingegangen sein, entsteht kein Recht auf Teilnahme. Eine Teilnahme ist dann nur noch im Rahmen einer Nachmeldung –soweit noch Kapazitäten vorhanden sind - bei Barzahlung der Nachmeldegebühr auf der Marathonmesse möglich.
(8) Ummeldungen auf andere Personen, ein Wechsel der Disziplinen bzw. Wettbewerbe sind möglich. Die Ummeldung kann der Teilnehmer selbstständig über den Änderungslink, welcher sich in der Anmeldebestätigung (E-Mail) befindet, vornehmen. Ist der/die neugewählten Disziplin/Wettbewerb teurer als die ursprüngliche Anmeldung, wird der Differenzbetrag zum Zeitpunkt der Ummeldung nachträglich fällig. Ist der/die neugewählte Disziplin/Wettbewerb günstiger, so erfolgt keine Rückerstattung des Differenzbetrages.
(9) Jede Person kann sich nur für eine Disziplin anmelden. Doppelanmeldungen für verschiedene Streckenlängen werden storniert oder während des Wettkampfes disqualifiziert.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Alle Zahlungen sind für den Veranstalter kostenfrei auf das Konto des Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. per Lastschrift anzuweisen.
(2) Bei Nachmeldungen ist die Zahlung bei der Anmeldung in bar/EC-Karte vorzunehmen.
(3) Soweit keine Online-Anmeldebestätigung versandt werden kann, insbesondere bei postalischen Anmeldungen und Nachmeldungen, gilt der Nachweis der Abbuchung des Startgelds vom Konto des Teilnehmers (Kontoauszug) als Anmeldebestätigung, der zusammen mit dem Personalausweis bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen ist.
(4) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer zum Start ohne den für die Zeitmessung erforderlichen und registrierten Chip an oder gar nicht an, oder erklärt die Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.
(5) Sollte die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, Unwetter (Sturm, Hochwasser etc.), Attentats bzw. Terrordrohungen, Feuer oder anderen Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes oder Rückgabe erworbener Artikel. Davon unberührt bleiben Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere § 313 BGB.
§ 5 Datenerhebung und Datenverwertung
(1) Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und ausschließlich zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung (einschließlich Zahlungsabwicklung, medizinische Betreuung, Zeitmessung, Ergebnislisten) verarbeitet.
(2) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachte Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütung in Medien (Print, Internet, Rundfunk, TV) verbreitet und veröffentlicht werden dürfen.
(3) Für Zwecke der Zeitmessung, Erstellung von Starter- und Ergebnislisten sowie zur Bereitstellung von Fotos oder Videos des Zieleinlaufs darf der Veranstalter beauftragte Dienstleister einsetzen. Zu diesem Zweck werden die hierfür notwendigen personenbezogenen Daten weitergegeben.
(4) Veröffentlicht werden Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsjahr, ggf. Verein, Startnummer und Ergebnis (Platzierungen und Zeiten).
(5) Für Informationen zu zukünftigen Veranstaltungen darf der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. die Daten nur nutzen, wenn der Teilnehmer hierzu ausdrücklich eingewilligt hat (separate Einwilligung).
(6) Der Teilnehmer ist jederzeit berechtigt, der Speicherung, Verarbeitung oder Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. In diesem Fall kann jedoch eine Teilnahme (z. B. wegen fehlender Zeitmessung) ausgeschlossen sein.
§ 6 Zeitmessung – regelwidriges Verhalten – Nutzung Transponder
(1) Die Zeitmessung für alle Wettbewerbe, erfolgt ausschließlich mittels Transponder. Das Tragen eines Transponders ist bei allen Rennen für alle Teilnehmer obligatorisch. Die Verwendung einer Dauerstartnummer der Firma Tanger Timeservice ist nicht zulässig.
(2) Der Transponder ist während des gesamten Rennens vom Teilnehmer am Schuh befestigt (bei Mehrweg-Transpondern) mitzuführen, gleiches gilt für Transponder welche in der Startnummer integriert sind. Eine Zeitmessung kann nur bei ordnungsgemäßer Befestigung des Transponders und dem Überqueren aller ausgelegten Messmattensysteme erfolgen. Diese sind deutlich markiert auf der Strecke ausgelegt. Teilnehmer ohne oder mit funktionsuntüchtigem Transponder können vom Streckenpersonal aus dem Rennen genommen oder disqualifiziert werden.
(3) Die Ergebnisdarstellung erfolgt gemäß den Richtlinien des DLV (www.leichtathletik.de). Sollten Zwischenzeiten fehlen oder gemessene Zwischenzeiten nicht plausibel erscheinen, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer zu disqualifizieren.
(4) Der obligatorische Transponder für die Zeitmessung wird im Rahmen der Anmeldung geliehen (Mehrweg-Transponder).
(a) Jeder Transponder wird vor der Ausgabe an den Teilnehmer auf seine Funktionsfähigkeit überprüft. Zudem kann jeder Teilnehmer seinen Transponder auf der Marathonmesse beim Zeitmesser nochmals selbständig auf Funktionsfähigkeit testen. Eine Gewährleistung und/oder Haftung des Veranstalters wegen der Mangelhaftigkeit des Transponders, die nach Ausgabe auftritt, ist ausgeschlossen.
(b) Der Teilnehmer erhält den Transponder zusammen mit den Startunterlagen bei der Startunterlagenausgabe.
(c) Wird der Leihtransponder (Mehrweg-Transponder) am Veranstaltungstag bis 18:30 Uhr nicht unbeschädigt wieder zurückgegeben, ermächtigt der Teilnehmer den Veranstalter, nach dem Wettkampf zusätzlich den Kaufpreis des Transponders i.H.v. 20,00 EUR dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Der Transponder gilt in diesem Fall als gekauft und kann u. U. bei anderen Veranstaltungen wieder verwendet werden. Nach dem Kauf werden Sie von Tanger Timeservice schriftlich benachrichtigt.
(e) Leihtransponder von anderen Veranstaltungen werden nicht zurückgenommen
(f) Ausschließlicher Ansprechpartner und Verantwortlicher für Reklamationen, Datenänderungen o. ä. bezüglich der Transponder ist Tanger Timeservice.
§ 7 Ausschluss- und Disqualifikation
(1) Eine Teilnahme ohne den gem. § 6 für die Zeitmessung vorgesehenen Transponder oder der begründete Verdacht von Manipulationen an Transponder oder Zeitmessung (z. B. Abkürzen auf der Strecke) führt zur sofortigen Disqualifikation.
(2) Die offiziell zugeteilte Startnummer ist auf der Brust deutlich sichtbar zu tragen.
(3) Sollte die Startnummer in irgendeiner Weise verändert, insbesondere auch der Werbeaufdruck unsichtbar, unkenntlich gemacht, entfernt oder auf dem Rücken getragen werden, so wird der Teilnehmer von der Zeitwertung ausgeschlossen (Disqualifikation).
(4) Im Übrigen gelten die Regeln der o. g. Sportverbände.
(5) Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen. Ausschlussgründe sind insbesondere falsche Angaben zu personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung, eine gegen den Teilnehmer verhängte Sperre durch den DLV fehlende Zwischenzeiten bei der Zeitmessung, der Verdacht der Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) oder bei begründeter Annahme des Veranstalters oder des beauftragten medizinischen Dienstes, dass der Teilnehmer aus gesundheitlichen Gründen nicht am Lauf teilnehmen oder diesen nicht fortsetzen kann.
(6) Auch soweit Teilnehmer die Veranstaltung als Plattform für unerlaubte Aktivitäten o. ä. nutzen sollten, die das Ansehen des Veranstalters und/oder der einzelnen Sponsoren schädigen, behält sich der Veranstalter vor, besagte Personen nicht an den Start zu lassen bzw. diese Teilnehmer(-gruppe) durch das Streckenpersonal von der Strecke zu nehmen.
Dies gilt insbesondere für unerlaubte oder nicht genehmigte Werbung auf den Lauftrikots/-shirts für Unternehmen, Institute, Verbände o. ä., insbesondere wenn diese in Konkurrenz zu den Sponsoren des Veranstalters stehen. Im Zweifelsfall ist eine vorherige Absprache (mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung) mit dem Veranstalter notwendig. Bei Disqualifikation besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
§ 8 Haftungsausschluss – Haftungsbegrenzung
(1) Für gesundheitliche Risiken in der Person des Teilnehmers im Zusammenhang mit der Veranstaltung übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
(2) Ist der Veranstalter in Fällen höherer Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Startgeldes oder weitergehende Schadenersatzansprüche. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt nicht, soweit diese durch ein fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden ist die Haftung auf die Versicherungssummen der bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt.
(4) Für atypische oder nicht vorhersehbare Folgeschäden wird außer in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht gehaftet.
(5) In allen Fällen, in denen kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes besteht, bleibt dem Teilnehmer der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung des Veranstalters für Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(7) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände, einschließlich und insbesondere für in Verwahrung gegebene Kleidungsstücke und Kleiderbeutel.
§ 9 Sicherheit der elektronischen Zahlungsabwicklung
Der Tangermünder Elbdeichmarathon e.V. bemüht sich, zur Sicherheit der elektronischen Meldeabwicklung die dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Verfahren zur Verfügung zu stellen (derzeit: SSL-Verschlüsselung). Eine Haftung für Missbrauch von Kredit- oder Bankkarten wird nicht übernommen, soweit dieser nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters verursacht wurde.
§ 10 Verschiedenes
(1) Es gilt deutsches Recht, auch wenn aus dem Ausland angemeldet wird.
(2) Wenn der Anmelder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Stendal ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Anmeldung, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Verbrauchergerichtsstände nach EU-Recht bleiben unberührt.
§ 12 Anbieterkennzeichnung
Tangermünder Elbdeichmarathon e.V., Gewerbepark 10, 39590 Tangermünde, gesetzlich vertreten durch die Vorstände Thomas Staudt und Bernd Ebert.
Tangermünde, 01. Januar 2025

